Neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung und Unternehmenskommunikation

17.09.2026

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung und auf Webseiten. Grundlage ist die EU-Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition".

Betroffen sind nicht nur Texte, sondern auch Logos, Siegel, Grafiken und Partnerkennzeichnungen.

Welche Aussagen sollten überprüft werden?

  • Begriffe wie "nachhaltig", "umweltfreundlich", "klimafreundlich", "grün" oder "ökologisch"
  • Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel
  • Partnerlogos mit Klima- oder Umweltbezug
  • Aussagen wie "klimaneutral" oder "CO2-neutral"
  • Zukunftsversprechen wie "bis 2030 klimaneutral"

Allgemeine Aussagen wie "Wir sind nachhaltig" sind künftig problematisch, wenn sie nicht eindeutig belegt werden können. Besser sind konkrete und überprüfbare Angaben.

Beispiel:
Statt: "Wir arbeiten nachhaltig."
Besser: "Seit 2025 beziehen wir für diesen Standort 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien."

Auch Nachhaltigkeits- und Klimasiegel dürfen nicht automatisch weiterverwendet werden. Entscheidend ist, ob das jeweilige Siegel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auf einem geeigneten Zertifizierungs- oder Prüfsystem beruht.

Ebenso kritisch können Aussagen sein, die eine einzelne Umweltmaßnahme auf das gesamte Unternehmen oder ein komplettes Produkt übertragen.

Beispiel: Die Verwendung von Recyclingpapier rechtfertigt nicht automatisch die allgemeine Aussage, ein Unternehmen sei "nachhaltig".

Besondere Vorsicht gilt außerdem bei Aussagen wie "klimaneutral", wenn diese nur auf CO2-Kompensation oder dem Kauf von Zertifikaten beruhen.

Die Regelungen betreffen nicht nur Webseiten. Auch Werbebriefe, E-Mails, Newsletter, Broschüren, Angebote, Produktinformationen, Social-Media-Beiträge sowie Logos und Siegel können betroffen sein.

Was ist weiterhin möglich?

Konkrete, nachweisbare und sachlich richtige Aussagen zu Umweltmaßnahmen sind weiterhin möglich. Je genauer beschrieben wird, was tatsächlich getan wird, desto geringer ist das Risiko einer irreführenden Aussage.

Bestehende Texte, Logos und Siegel mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug sollten daher vor dem 27. September 2026 überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.