Für Shop-Betreiber gibt es 2009 eine Reihe rechtlicher Änderungen die zum Teil noch gar nicht genauer definiert sind.
Zwei Regelungen sind im Dezember 2008 in Kraft getreten:
Kein Wertersatz nach Warentausch
Am 16. Dezember 2008 trat eine Änderung des BGB in Kraft, wonach ein Kunde für die Benutzung einer fehlerhaften Sache keinen Ersatz leisten muss, wenn er sie später wegen dieses Fehlers umtauscht. Damit setzt der Bund ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in geltendes Recht um.
Europäisches Mahnverfahren
Seit dem 12. Dezember 2008 gilt innerhalb der EU ein einheitliches Mahnverfahren, das insbesondere Onlinehändlern das Eintreiben von Geldern aus anderen EU-Ländern erleichtern soll. Um ein EU-Mahnverfahren zu starten, kann sich der Gläubiger ein Formular auf der EU-Website herunterladen. Seit dem 1. Januar gibt es zudem ein Formular für geringfügige Forderungen. Das EU-Mahnverfahren ist Teil des SEPAProjekts (Single European Payment Area), das den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlichen soll.