Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Das Bundesjustizministerium (BMJ) teilt mit, dass am 04.08.2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft tritt. Darin wird unter anderem das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen geändert.

Das bedeutet insbesondere für Betreiber von Online-Shops oder vergleichbarer Internetangebote, die Dienstleistungen anbieten, dass sie ihre Widerrufsbelehrung der neuen Rechtslage anpassen sollten. Bisher lautete der Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechtes in der Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Gestaltungshinweis 9 zur Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht:

»Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.«

Ab 04.08.2009 sollte dieser Hinweis durch den folgenden Hinweis ersetzt werden:

»Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.«

Da auch hier mit Abmahnungen zu rechnen sein dürfte, ist eine schnelle Anpassung und erforderlichenfalls fachkundige Beratung geboten.
Quelle: atriga.com


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